Aufbau und Ablauf des Beteiligungsverfahrens
In Thüringen wird seit diesem Jahr erprobt, wie junge Menschen in den laufenden Prozess eines Jugend-Checks einbezogen werden können. Die partizipative Einbindung mit der Bildung eines „Jugend-Teams“ ist im März 2023 gestartet. Dazu wurden 4.000 junge Menschen vom Thüringer Jugendminister Helmut Holter angeschrieben. Unter allen Interessierten wurden 50 Personen ausgelost, die nun das Jugend-Team bilden. Sie werden zu Beteiligungsveranstaltungen eingeladen, wenn es in Thüringen einen Gesetzentwurf gibt, der besonders relevant für junge Menschen ist.
Dabei wird das Jugend-Team um Feedback zum Gesetz gebeten. Dieses wird dokumentiert und durch die Projektstelle Jugend-Check Thüringen zusammengefasst. Die Ergebnisse werden dem Jugend-Check Thüringen angehängt und somit in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingespeist. Über eine Berücksichtigung der Ergebnisse der partizipativen Einbindung entscheidet dann das Ministerium, welches für den Gesetzentwurf verantwortlich ist.
Für die erste partizipative Einbindung im März hat die Thüringer Landesregierung das Hausärztesicherstellungsgesetz des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ausgewählt. Mit diesem Gesetz soll die sogenannte „Landarztquote“ in Thüringen eingeführt werden. Im zweiten Beteiligungsverfahren Anfang September ging es um das Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts, konkret um geplante Gesetzesänderungen für Beamtinnen und Beamte.
Am 24. September 2023 kam das Thüringer „Jugend-Team“ auf dem Ministeriumscampus in Erfurt dann zum dritten Mal zu einer Veranstaltung im Rahmen des Jugend-Checks zusammen. Die jungen Menschen konnten ihre Perspektiven zu geplanten Änderungen in der Thüringer Kinder- und Jugendhilfe einbringen. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes sollen verschiedene Verbesserungen für Kinder und Jugendliche in Thüringen eingeführt werden. Es ist unter anderem geplant, die Schulsozialarbeit in Thüringen auszubauen und junge Menschen bei Konflikten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe durch die Einrichtung einer Ombudsstelle zu unterstützen.
Zwischenbericht zum Jugend-Check Thüringen
Seit Februar 2022 setzt die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) beim KomJC den Jugend-Check in Thüringen in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Mitbestimmung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) um. In der Kabinettsitzung am 4. Juli 2023 wurde der Zwischenbericht zur Umsetzung des Jugend-Checks in Thüringen (PDF) besprochen und verabschiedet.
Dieser stellt heraus, dass sich das Verfahren des Jugend-Checks in Thüringen etabliert und die Angliederung an eine unabhängige Institution außerhalb Thüringens als zielführend erwiesen habe. Der Jugend-Check führe zudem nicht zu zeitlichen Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess, die Integration in den Ablauf der Kabinettsbefassungen sei vorteilhaft. Durch die Veröffentlichung u.a. auf der Website des Jugend-Checks Thüringen werde auch der Öffentlichkeit der Zugang zu den Ergebnissen der Jugend-Checks während des laufenden Gesetzgebungsprozesses ermöglicht.
In der zweiten Hälfte des Projektzeitraums wird unter anderem die Begleitung der partizipativen Einbindung sowie die weitere Verbesserung der Effektivität des Jugend-Checks im Vordergrund stehen, um Thüringen auch weiterhin auf dem Weg zur jugendgerechten Gesetzgebung zu unterstützen.
Quelle: Jugend-Check Thüringen vom 28.09.2023