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Home > Eigenständige JugendpolitikUmsetzung von Kinderrechten und Beteiligung in Sachsen

(16.09.2024) Wie die UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen aus Perspektive sächsischer Kinder und Jugendlicher verwirklicht wird und ob junge Menschen daran beteiligt werden, zeigen die Ergebnisse der Studie "Das ist mein Recht - Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen aus der Perspektive sächsischer Kinder und Jugendlicher".

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Foto: wokandapix via pixabay.com

Die Studie wurde durchgeführt im Zeitraum von April 2023 bis April 2024. Für Sachsen ist es die erste Studie, die sich explizit mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention beschäftigt und dabei den Blick auf die Kinder und Jugendlichen selbst richtet. Die Studie wurde im Auftrag der Kinder- und Jugendbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung, Susann Rüthrich, durchgeführt und stellt neben der Ergebnisse auch konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

Im Fokus stand die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen für sie relevanten Lebensbereichen (z. B. Schule, Wohnen, Freizeit) im Sinne von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Kern der Studie bildeten die Erfahrungen und Sichtweisen der Kinder und Jugendlichen selbst. Es wurde untersucht, wie junge Menschen ihren Alltag erleben, wie sie bei dessen Gestaltung einbezogen und beteiligt werden und inwiefern ihre Bedürfnisse und Interessen in verschiedenen Bereichen ihres Lebens Berücksichtigung finden. Ein besonderer Fokus lag dabei auf den Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Erfahrungshintergründen, z. B. mit Inklusion, Migration, oder dem Leben außerhalb der Herkunftsfamilie.

Die Meinung junger Menschen wird nicht immer gehört und berücksichtigt

Gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, in allen sie betreffenden Angelegenheiten nach ihrer Meinung gefragt zu werden.

In der Studie zeigte sich, dass dies nicht immer der Fall ist: Für alle Lebensbereiche (Familie, Wohngruppe, Schule, Verein/Jugendclub, Stadt/Dorf) gaben jeweils 20 Prozent oder mehr der befragten jungen Menschen in der Online-Befragung an, nie oder nur selten nach ihrer Meinung gefragt zu werden. Dies betreffe in besonderem Maße die kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Fast 80 Prozent der Befragten machen die Erfahrung, in ihrem Dorf beziehungsweise in ihrer Stadt nicht oder selten nach ihrer Meinung gefragt zu werden. 

Jungen Menschen fehlen Ansprechpersonen

Ein zentraler Aspekt der Umsetzung von Kinderrechten ist, dass sich Kinder und Jugendliche immer an eine Ansprechperson wenden können, wenn sie Probleme haben oder sich beschweren möchten.

Dies sei aus Sicht der befragten jungen Menschen und Erwachsenen nicht immer der Fall. Betroffen seien dabei alle Bereiche, in besonderem Maße aber Probleme am Wohnort: Über 60 Prozent der befragten jungen Menschen gaben an, bei Problemen in ihrer Stadt oder ihrem Dorf keine Ansprechpersonen zu haben. Aber auch bei Problemen in anderen Bereichen (zum Beispiel mit Ärzt*innen, im Verein, in der Familie/Wohngruppe und in der Schule) hatten immerhin jeweils zwischen 10 und 27 Prozent der befragten jungen Menschen laut eigenen Angaben nicht immer eine Ansprechperson. Besonders häufig vermissten die befragten Kinder und Jugendlichen laut ihren offenen Angaben in der Online-Befragung Unterstützung bei Mobbing beziehungsweise Diskriminierung.

Kinder und Jugendliche fühlen sich nicht immer sicher

Ein wesentliches Recht von Kindern und Jugendlichen ist das auf ein sicheres Umfeld. Dies sei auch eine Voraussetzung dafür, dass sie ihre Beteiligungsmöglichkeiten ausüben können.

Kinder und Jugendliche fühlen sich laut der Studie in verschiedenen Bereichen ihres Alltags nicht immer sicher. Dies betreffe vor allem den öffentlichen Raum, den öffentlichen Nahverkehr sowie den Straßenverkehr: Hier fühlte sich jeweils mehr als die Hälfte der befragten jungen Menschen gar nicht, eher nicht oder nur teilweise sicher. In der Schule liegt dieser Anteil bei 28 Prozent und im häuslichen Kontext (Familie/Wohngruppe) und Freizeit (Verein/Jugendclub) bei jeweils 10 Prozent oder mehr.

Handlungsempfehlungen

Auf Basis der Studienergebnisse formuliert die Kinder- und Jugendbeauftragte folgende Handlungsempfehlungen (Auszug):

  • Kinder- und Jugendbeteiligung rechtlich stärken
  • Kinderrechte für junge Menschen sichtbar erlebbar machen
  • Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen Umgang haben, für Kinderrechte Sensibilisierung und zur Umsetzung
  • Passgenaue Beteiligungsformate in Kommune entwickeln und Dialogformate etablieren
  • Sicherheit und Schutz vor Diskriminierung für Kinder und Jugendliche gewährleisten
  • Teilhabebarrieren für Kinder und Jugendliche mit spezifischen Bedarfen abbauen

Diese und weitere Studienergebnisse stehen in voller Länge hier zur Verfügung.

Quelle: Sächsische Staatskanzlei, Juli 2024