(15.10.24) Der Landtag des Saarlandes hat das Saarländische Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz (SJBMG) beschlossen. Das Gesetz soll die Grundlage für die demokratische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Saarland legen und Mitbestimmungsrechte langfristig stärken.
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Saarland beschließt Beteiligungsgesetz
Junge Menschen liegen im Kreis im Gras und strecken ihre Arme nach oben
Foto: This Is Zun via pexels.com
Bei dem Gesetz geht es um die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 26 Jahre), die im Saarland wohnen oder sich für Angebote (z.B. der Jugendarbeit) regelmäßig im Saarland aufhalten. Ihre Rechte zur Mitbestimmung über Entscheidungen werden sowohl im Bereich der Landespolitik als auch in den Städten und Gemeinden gestärkt und abgesichert.
Das SJMBG umfasst folgende Bestandteile:
- Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von jungen Menschen verpflichtend geregelt.
- Auf Landesebene werden die Beteiligungsformate gesetzlich festgelegt. Hierzu zählen die zweijährliche Durchführung eines Landesjugendforums mit direkter Mitwirkungsmöglichkeit junger Menschen und die Einrichtung eines Prüfverfahrens auf Jugendrelevanz von Gesetzesvorhaben („Jugend-Check“).
- Auf kommunaler Ebene verbleibt die Wahl und Durchführung geeigneter Beteiligungsformate vor Ort in kommunaler Hand.
- Zur Umsetzung der Beteiligungsformate auf Landesebene und zur Unterstützung und Beratung der kommunalen Ebene wird eine „Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung“ eingerichtet. An diese können sich auch junge Menschen in Beteiligungsfragen wenden.
Der Landesjugendring Saarland begrüßt den Beschluss, weitere Informationen hier
Quelle: Sozialministerium Saarland, Pressemitteilung vom 9.10. 2024