Die erste Veröffentlichung erklärt den Prozess der Implementierung am Beispiel der Hansestadt Stendal und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab. Die Reihe richtet sich an alle Interessierten, Engagierten, Kommunen, Politik, Verwaltung und Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit, die sich selbst auf den Weg zu einer Interessenvertretung für junge Menschen begeben möchten.
Innerhalb des Projektes der Kinder- und Jugendinteressenvertretung entsteht zurzeit eine 3-teilige Publikationsreihe über die Implementierung der Interessenvertretung in der Hansestadt Stendal. Aufgrund des §80 des Kommunalverfassungsgesetzes, sind Kommunen in der Pflicht, junge Menschen an Entscheidungen zu beteiligen. Die Handlungsempfehlung enthält Ergebnisse der Implementierung der Kinder- und Jugendinteressenvertretung in der Hansestadt Stendal und leitet aus Erfahrungen Handlungsempfehlungen ab, die anderen Kommunen bei ähnlichen Prozessen Hilfestellung geben können. Der erste Teil gibt Einblicke in die strategischen und personellen Vorüberlegungen und -arbeiten.
Die beiden anderen Teile werden Handlungsempfehlungen zu Beteiligungsmethoden und der Erarbeitung einer Beteiligungssatzung geben, in der Informationswege und Beschwerdeverfahren enthalten sind.
Den ersten Teil der Publikationsreihe finden Sie hier.