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Home > Eigenständige JugendpolitikNeues Jugendförder- und Beteiligungsgesetz für Berlin verabschiedet

Das Land Berlin hat das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes neu gefasst als Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz - AG KJHG. 

Berlin - Blick auf den Fernsehturm bei Nacht

Das Land Berlin hat das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) neu gefasst als Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz.

Die Neufassung überarbeitet zahlreiche Punkte und beinhaltet nun unter anderem:

  • Anspruch auf Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen (§10),
  • Einführung von Bezirks- und Landesjugendförderplänen, welche die Fachplanung und -steuerung der Angebote der Jugendarbeit erleichtern sollen (§43a)
  • Verpflichtung der Bezirksämter, rechtzeitig erforderliche Standorte und Freiflächen für Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen (§46).

Der Text der Verkündungsurkunde ist bereits online beim Landesjugendring Berlin (PDF) einzusehen.