Seit August 2017 besteht das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) unter der Trägerschaft des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV). Mit den Jugend-Checks werden Auswirkungen auf das Leben junger Menschen auf objektiv-wissenschaftliche Weise aufgezeigt. Seit Beginn der 19. Legislaturperiode wurden 171 Gesetzesvorhaben geprüft und 49 Jugend-Checks veröffentlicht (Stand 28. Juni 2019). Die Funktionsweise des Jugend-Checks sowie dessen Resultate zeigt der Erste Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check auf, der im November 2018 an die Parlamentarische Staatssekretärin des BMFSFJ, Caren Marks, überreicht wurde. Der Bericht ist hier abrufbar.
Das KomJC hat die praktische Anwendung der begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung Jugend-Check erfolgreich erprobt. Auch in der Politik kommt der Jugend-Check an. Das KomJC stellte das Prüfinstrument in einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor, präsentierte seine Ergebnisse in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Jugend des BMFSFJ und diskutierte den Jugend-Check mit den Landesjugendhilfeausschüssen in Baden-Württemberg und Thüringen. Mittlerweile erwägen zudem Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Einführung eines Jugend-Checks. Zudem konnten Kontakte auch auf internationaler Ebene geknüpft werden. So fand beispielsweise ein Austausch mit dem irischen Youth Council statt. Weiterhin wurden die Grundstrukturen des Jugend-Checks durch den Direktor des FÖV bei den Vereinten Nationen vorgestellt.
Weiterhin fand der Jugend-Check im Jahresbericht der Bundesregierung zur besseren Rechtsetzung 2018 besondere Beachtung. In der im Juni 2019 unter dem Titel „Bessere Werkzeuge für besseres Recht“ veröffentlichten Bilanz wird der Jugend-Check als ein ausgewähltes Einzelvorhaben dargestellt. Mit dem Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung stellt die Bundesregierung dar, welche Be- oder Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung aus den Gesetzgebungsinitiativen der Bundesregierung folgen.
In der nun beginnenden zweiten Phase wird das KomJC seine erfolgreiche Arbeit in stetiger Begleitung durch den Fachbeirat Jugend-Check fortsetzen. Dabei soll das ressortübergreifende Instrument Jugend-Check sowie das Angebot der Beratung einzelner Ressorts im Stadium der Erarbeitung eines Referentenentwurfes noch bekannter gemacht werden, um den Wirkungsgrad weiter zu erhöhen und auch in Zukunft zu einer besseren Rechtssetzung beizutragen.
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