„Kinderrechte sind auch nach über 31 Jahren Gültigkeit in Deutschland noch immer zu wenig bekannt. Das betrifft zum Beispiel das Kinderrecht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es gelte, das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung von Kindern diskriminierungsfrei zu verwirklichen und Maßnahmen zur Umsetzung des entsprechenden Artikels 31 der UN-Kinderrechtskonvention auszuarbeiten und zu implementieren.
Alle 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention sind verbindliche und tragfähige Arbeitsgrundlage für Verantwortliche in den Verwaltungen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten zu garantieren. Aus diesem Grund haben die BAG Kinderinteressen e.V. und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Website www.kinderrechtekommentare.de aufgebaut, die die Interpretations- und Auslegungshilfen (sog. Allgemeine Bemerkungen) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf Deutsch bereitstellt.
Die Allgemeinen Bemerkungen oder Kinderrechte-Kommentare
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat seit seiner Einsetzung 1991 25 general comments verfasst. Diese "Allgemeinen Bemerkungen" oder "Kinderrechtekommentare" sind Erläuterungen zu einzelnen Artikeln der Konvention oder zu bestimmten Lebensbereichen von Kindern – auch solchen, die nicht direkt in der Konvention enthalten sind. Sie sollen den Vertragsstaaten, die der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten sind, bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Konvention helfen. Viele, die sich für die Umsetzung der Kinderrechte der Konvention einsetzen, haben seit längerem gedrängt, weitere Kommentare und nicht nur einen Teil ins Deutsche zu übersetzen.
Es ist eine Besonderheit der Kinderrechtekommentare, dass sie in partizipativen Prozessen des UN-Ausschusses mit Interessensvertreter*innen aus unterschiedlichen regionalen, kulturellen und religiösen Zusammenhängen – also auch mit Kindern und Jugendlichen selbst – sowie mit Nichtregierungsorganisationen erarbeitet wurden.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 04.04.2023