Nur wenige Vorschläge der Europäischen Kommission werden aus der Perspektive junger Menschen untersucht. Ein Großteil der politischen Maßnahmen hat jedoch direkten oder indirekten Einfluss auf deren Lebensqualität. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat sich daher dazu entschlossen, ein Pilotprojekt zur Integration der Ergebnisse des EU-Jugendtestverfahrens in seinen Stellungnahmen zu starten.
Das Vorhaben stütze sich auf Beispiele für Instrumente zur Abschätzung der Folgen politischer Maßnahmen für junge Menschen, die in einigen EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Deutschland, Frankreich oder auch Flandern in Belgien sowie außerhalb der EU, etwa in Neuseeland und Kanada, bereits existieren. In Deutschland wird der Jugend-Check seit 2017 vom Kompetenzzentrum Jugend-Check durchgeführt.
Wie funktioniert der EU-Jugendtest?
Der Vorschlag der Ausschusses beruht auf drei Säulen:
- Konsultation,
- Folgenabschätzung und
- Abhilfemaßnahmen.
Dabei sollen auch benachteiligte Gruppen wie junge Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, die weder eine Schule besuchen noch eine Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, oder auch junge Menschen in abgelegenen Gebieten berücksichtigt werden.
Der erste Schritt des EU-Jugendtests bestehe darin, die Relevanz und Auswirkungen vorgeschlagener Politikmaßnahmen auf junge Menschen und künftige Generationen zu ermitteln. Auf diese Weise könne festgestellt werden, ob für die betreffende Maßnahme ein vollständiger Jugendtest durchgeführt werden muss. Dies soll anhand einer Checkliste ermittelt werden. Wenn eine Relevanz für junge Menschen festgestellt wird, würden nacheinander eine umfassende Konsultation, Folgenabschätzung und entsprechende Abhilfemaßnahmen folgen.
Im nächsten Schritt sollen die jeweiligen Bewerter*innen in sinnvoller Weise die Meinungen von Jugendakteuren einholen, damit eine auf systematischem Fachwissen beruhende, gründliche Analyse möglich ist. Auf der Grundlage dieser Beiträge würden die Bewerter*innen dann die Anliegen junger Menschen mit Blick auf mögliche Auswirkungen der vorgeschlagenen Politikmaßnahme ermitteln. Ausgehend von den im Rahmen dieses Verfahrens eingeholten Daten und den Ergebnissen der Konsultationen könne die Folgenabschätzung entsprechend der in der Checkliste genannten Themen vorgenommen und zudem eine vorausschauende Analyse für künftige Generationen vorgelegt werden.
Werden nachteilige Folgen festgestellt, soll der Ausschuss Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die in erster Linie auf Gruppen, die sich in einer schwierigen Lage befinden, und auf benachteiligte junge Menschen ausgerichtet sind. Die Bewerter*innen sollen im Rahmen der Konsultation auch Fragen zu möglichen Abhilfemaßnahmen thematisieren, die anschließend in die Analyse einfließen können. Es werde empfohlen, in den kommenden Jahren eine Bewertung durchzuführen, um die Folgen der Maßnahmen zu überwachen und zu überprüfen, inwiefern die nachteiligen Folgen durch Abhilfemaßnahmen eingedämmt wurden.
Weitere Informationen zum EU-Jugendtest finden sich auf der Website des EWSA und in der Stellungnahme des EWSA zum EU-Jugendtest.
Quelle: IJAB vom 13.07.2023 und Stellungnahme des ESWA 21.09.2022