Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) findet die Bundespolitik weitgehend ohne eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen statt. Sie sind in den politischen Beratungsformen kaum vertreten. Das Wissen der jungen Generation soll laut BJK in allen Politikfeldern nicht nur stärker diskutiert, sondern auch in politische Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse einfließen.
Das BJK spricht sich für eine Kinder- und Jugendpolitik aus, die nicht nur für, sondern mit jungen Menschen gestaltet wird und die angesichts der demografischen Entwicklungen als politisches Signal an die junge Generation verstanden werden kann. Dreißig Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention im November 1989 sollte dies ein Anspruch jeder Politik sein.
Die Stellungnahme steht auf der BJK-Seite zum Download zur Verfügung.
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Quelle: Deutsches Jugendinstitut