Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rief das Gremium im Sommer 2022 mit Blick auf die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ins Leben, um die Rolle junger Menschen in öffentlichen Meinungsbildungsprozessen zu stärken. Es besteht unter anderem aus Vertretungen des Landesjugendrings, des Landesjugendhilfeausschusses, der Landeszentrale für politische Bildung und der bezirklichen Kinder- und Jugendparlamente. Junge Menschen selbst bilden ein Drittel des Gremiums, denn die angemessene Vertretung junger Berliner*innen spielte bei der Besetzung eine wesentliche Rolle.
Das Gremium hat sich auf die Vision „Alle jungen Berliner*innen entscheiden und gestalten das gesellschaftliche sowie politische Geschehen der Stadt gleichberechtigt mit.“ geeinigt und daraus folgend drei Handlungsfelder identifiziert:
- Stärkung politischer Bildung im außerschulischen Bereich
Ziel sei es, Instrumente und Rahmenbedingungen zu entwickeln und zu gestalten, die ermöglichen, dass alle jungen Menschen von den Angeboten politischer Bildung erreicht werden. Diskutierte Instrumente waren dabei unter anderem die breite und regelhafte Verankerung außerschulischer politischer Jugendbildung (institutionell, rechtlich, finanziell, gesellschaftlich), der Ausbau langfristiger Regelförderung, die stärkere Nutzung digitaler Ansätze und deren Möglichkeiten sowie die Stärkung von Aus und Fortbildungsangeboten für Fachkräfte und Ehrenamtliche.
- Bessere Berücksichtigung der Interessen junger Menschen
Verwaltung und politische Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse müssten stets unter frühzeitiger Berücksichtigung der Interessen junger Menschen weiterentwickelt werden. Erreicht werden könne dies etwa durch die Entwicklung einer ressortübergreifenden Jugendstrategie für Berlin, der Einführung eines Jugendchecks unter Beteiligung junger Menschen sowie durch Sensibilisierung und Weiterbildung in der Verwaltung.
- Politische Partizipation von jungen Menschen stärken
Junge Menschen müssten an Prozessen politischer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung altersgerecht, nachhaltig und umfassend beteiligt werden. Erreicht werden solle dies etwa durch die Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung und im Bezirksverwaltungsgesetz, durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie durch die stärkere Nutzung des Potentials von Jugendeinrichtungen und Qualifizierungen der pädagogischen Fachkräfte. Ziel des Handlungsfeldes sei es zudem, dass die Schulen in die Pflicht genommen werden, Demokratie erlebbar zu machen. Dies umfasse ein Umdenken, einen Kulturwandel und eine immerwährende Überprüfung grundlegender Strukturen. Beteiligungsmöglichkeiten von Schüler*innen müssten daher gestärkt und professionelle Weiter- und Fortbildung von Pädagog*innen im Bereich demokratischer Bildung ausgebaut werden.
Jugend-Check und Jugendstrategie für Berlin
Über die nächsten Schritte bestehe im Gremium Konsens: der eingeschlagene Weg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen Jugendcheck zu etablieren, müsse
konsequent vollzogen werden. Essentiell sei aber, auch um die bisherige Arbeit in der Initiative weiterzuführen, der Startschuss für die Entwicklung einer Jugendstrategie unter der Beteiligung aller Ressorts. Hierbei müssten die vielen Ideen aufgenommen und in jedem Ressort durchdekliniert werden. Ein Gremium, wie beispielsweise diese Initiative, müsse als Begleitgremium die Arbeit einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe flankieren.
Das Abschlusspapier ist hier online nachzulesen.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 30.03.2023