Das Volksbegehren Vote16, eine Initiative zur Absenkung des Wahlalters in Bayern auf 16 Jahre, hat am 3. Mai die erste Phase begonnen. Ab sofort werden in ganz Bayern Unterschriften gesammelt.
„Junge Menschen haben es verdient, gehört zu werden, und wir sind der festen Überzeugung, dass die Reife, eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen, nicht erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Junge Menschen sind in der Lage, die politische Tragweite ihres Handelns zu begreifen.“ berichtet die 21-jährige Vote16-Co-Gründerin Kerry Hoppe bei der Auftakt-Pressekonferenz in München eindrücklich.
Der Bayerische Jugendring (BJR) trägt das Volksbegehren zur Absenkung des Wahlalters in Bayern gemeinsam mit Vote16. Philipp Seitz, Präsident des BJR, betont die zentrale Bedeutung dieser Initiative für alle, die mehr echte Teilhabe junger Menschen wollen: „Wagen wir mehr Demokratie in Bayern und verankern wir das Wahlalter 16 in der Bayerischen Verfassung!“. Bayern sei eines von nur fünf Bundesländern, in dem Jugendliche unter 18 Jahren weder auf Landes-, noch auf kommunaler Ebene wählen dürften. Nachhaltige Politik funktioniere jedoch nur mit einer aktiven Beteiligung der Jugend.
Bereits seit 2005 fordert der BJR eine Absenkung des aktiven Wahlrechts bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Im März 2023 schloss der BJR eine Vereinbarung mit Vote16, um das Volksbegehren gemeinsam zu einem Erfolg zu führen. „Unser übergeordnetes Ziel ist es, die Wahlalterabsenkung zu realisieren. Gemeinsam wollen wir aber jetzt in einem ersten Schritt darauf hinarbeiten, dass das Wahlrecht ein zentraler Bestandteil des Landtagswahlkampfes wird“, so Vote-16-Co-Gründer Jannik Jürß. Vor allem demokratiepolitisch spräche vieles für eine Absenkung, denn empirische Studien zeigten deutlich: Je früher Menschen an der Wahlurne ständen, desto länger nähmen sie aktiv an demokratischen Prozessen teil.
Wie läuft ein Volksbegehren ab?
Um die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zu erreichen, bedarf es einer Verfassungsänderung. Jede Verfassungsänderung muss einen Volksentscheid durchlaufen. Das Verfahren gliedert sich in folgende 3 Schritte:
- Bei der Bayerischen Staatsregierung wird ein Zulassungsantrag eingereicht. Dafür benötigt wird der angestrebte Gesetzesentwurf und min. 25.000 Unterschriften. Diese sollen bis Mitte Juli 2023 gesammelt werden.
- Das Innenministerium prüft das Vorhaben auf Zulässigkeit und legt den Zeitraum für das Volksbegehren fest. Innerhalb von 14 Tagen müssen sich min. 10 % der Stimmberechtigten in den Eintragungslisten der Rathäuser wiederfinden. Bayernweit sind dies rund 950.000 Menschen.
- Das Vorhaben wird im Bayerischen Landtag vorgelegt. Es folgt der Volksentscheid. Dieser läuft wie eine reguläre Wahl ab.
Unterschriftenlisten für die erste Phase können per E-Mail an unterschreiben(at)vote-16.de angefordert werden. Daneben kann auch in den Sammelstellen der Kreis- und Stadtjugendringe unterschrieben werden. Unterschriftsberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahre. Nähere Informationen zum Volksbegehren und allen Möglichkeiten zur Unterschrift finden sich auf der Website von Vote16.
Quelle: BJR und Vote16 vom 03.05.23