Das Parlament in Stuttgart beschloss am 06.04.2022 die Absenkung des Wahlalters.
Mit der Reform des Wahlrechts wird das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträge und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt und zudem ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Das geänderte Gesetz wird erstmals bei der nächsten Landtagswahl - voraussichtlicht 2026 - angewandt. Der Landesjugendring Baden-Württemberg begrüßt den Beschluss und erwartet in Folge eine Stärkung der politischen Bildung im Land.
Damit können nun in fünf Bundesländern Jugendliche bereits mit 16 Jahren das Landesparlament wählen. Auch im Bund steht die Senkung des Wahlalters bevor, die Bundesregierung hat dieses Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Umsetzung wird sich eine Bundestagskommission zur Reform des Wahlrechts annehmen.
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