Am 27. Juni 2018 hat der Landtag Brandenburg die Kommunalverfassung um den Paragrafen 18a erweitert. Dieser regelt die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen und es wird festgelegt, dass Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte haben. Ziel ist es, jungen Menschen die Chance der Partizipation an kommunalem Handeln zu geben und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden. Im Anschluss an den neuen Gesetzesbeschluss haben sich Landkreise, (kreisfreie) Städte und Gemeinden intensiv(er) mit dem Thema auseinandergesetzt und bereits vorhandene Ansätze überprüft oder neu geschaffen. Es wurden Satzungen geändert und in einigen Fällen wurden eigene Kinder- und Jugendbeteiligungssatzungen entwickelt und beschlossen. Mehr Informationen dazu und ein ausführliches Rechtsgutachten finden sich auf der Webseite des Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg.
Drei Jahre später hat das Kompetenzzentrum nun eine Publikation erstellt, um die Entwicklung zu dokumentieren und um beispielhaft zu zeigen, welche Vielfalt an Handlungsoptionen es gibt, um vor Ort Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen konkret zu gewährleisten. In den unterschiedlichen Beiträgen kommen Kommunen, Jugendgremien, Fachverbände, Jugendringe und andere Aktuer*innen zu Wort. Es werden unterschiedliche Ansätze der Kinder- und Jugendbeteiligung in Brandenburg vorgestellt und kritisch beleuchtet. Diese Publikation lädt dazu ein, über den bisherigen Prozess nachzudenken und ein Zwischenfazit zu drei Jahren Paragraf 18a und den vielen Jahren praktischer Erfahrung der Beteiligung von jungen Menschen in Brandenburg zu ziehen.
Die Publikation wie auch andere Materialien rund um das Thema Beteiligung finden sich hier.
Direkter Download #machtmal18a - §18a BbgKVerf –Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (PDF).
Quelle: Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung des Landes Brandenburg